Skip to main content

Das Vermächtnis

Vererben oder Vermachen

In einem Testament können Sie als Testierende/er zusätzlich ein Vermächtnis anordnen. An Erben „vererben“ Sie laut Gesetz nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch bestehende Verpflichtungen, z.B. Schulden. Möchten Sie anderen Ihnen nahe stehende Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie dem Förderkreis Denkmal der ermordeten Juden Europas e.V. etwas zukommen lassen ohne sie mit Erbpflichten zu belasten, ist ein zusätzliches Vermächtnis der richtige Weg.

Was kann vermacht werden?
> Dieses Vermächtnis kann beispielsweise einen Geldbetrag, ein Sparbuch, ein Wertpapierdepot oder aber auch Immobilien und Schmuck zum Inhalt haben.
> Für das Vermächtnis von Bankkonten halten eigentlich alle Kreditinstitute Formulare mit dem Titel „Vertrag zugunsten Dritter“ bereit. Diese Formulare können Sie ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Testament beilegen.
> Auch Lebensversicherungen sind ein guter Weg, Vermögen an eine gemeinnützige Organisation weiterzugeben.
Hierzu nennen Sie Ihrer Lebensversicherung einfach den Bezugsberechtigten,
dem das Auszahlungskapital zufällt. Dies kann auch ein gemeinnütziger Verein sein.

Gerne kontaktieren Sie uns

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung oder senden Ihnen kostenlos weiteres Infomaterial zu.  [...Kontakt]